Ablauf & Kosten



Ablauf

1. Der erste termin ("Sprechstunde")

Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht notwendig.

 

Im ersten Termin geht es darum sich kennenzulernen und ihr Problem zu verstehen. Wir werden hier eine erste diagnostische Einschätzung vornehmen. Und wir werden Sie aufklären über Möglichkeiten der passenden Behandlung. In einzelnen Fällen kann dies auch bis zu drei Termine in Anspruch nehmen. Wenn Psychotherapie die richtige Behandlung für Sie ist, werden weitere Termine vereinbart.


2. Probatorische Sitzungen

Die nächsten zwei bis fünf Sitzungen dienen dem bessere Kennenlernen und einer detaillierten Einschätzung Ihrer Situation. Wir werden Ihre Beschwerden noch genauer mit Ihnen analysieren und versuchen ihre Entstehung zu verstehen. Auch werden wir Sie bitten uns Ihre Lebensgeschichte zu erzählen. Diese spielt in vielen Fällen eine wichtige Rolle in der Entstehung und Aufrechterhaltung von Problemen. Dann werden wir gemeinsam Therapieziele besprechen und vereinbaren. Sie sollten in diesen Stunden entscheiden, ob Sie Ihrer Therapeutin vertrauen und ob Sie sich in den Gesprächen wohl fühlen. Das ist wichtig für die gemeinsame therapeutische Arbeit.

 

Erst im Verlauf der probatorischen Sitzungen entscheiden Sie und Ihre Therapeutin gemeinsam, ob Sie eine Psychotherapie starten und diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen wollen.


3. psychotherapeutische Behandlung

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Therapiestunden finden zunächst möglichst einmal in der Woche statt. Später können Termine auch in größeren Abständen vereinbart werden. Die Inhalte der Therapiestunden orientieren sich an den anfangs vereinbarten Behandlungszielen sowie an Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Die Dauer einer Therapie ist individuell sehr unterschiedlich. Sie ist abhängig von Ihrem Problem bzw. von Art und Schwere Ihrer Erkrankung. Zunächst werden zweimal hintereinander 12 Therapiestunden beantragt (Kurzzeittherapie). Wenn danach Behandlung weiterhin notwendig ist, werden erneut Stunden beantragt. Es können bis zu 80 Therapiestunden beantragt werden (Langzeittherapie).


Kosten

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie als zuzahlungsfreie Leistung. Ihnen enstehen keine Kosten. Wir lesen Ihre elektronische Gesundheitskarte ein und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht notwendig. Die ersten Termine können ohne Beantragung in Anspruch genommen werden. Die Behandlung nach den probatorischen Sitzungen muss bei der Krankenkasse beantragt und von dieser bewilligt werden.


Privat Versicherte

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie als zuzahlungsfreie Leistung. Wir stellen Ihnen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; äquivalent zur Gebührenordnung für Ärzte) eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Die ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) sind nicht antragspflichtig. Ab der sechsten Sitzung muss ambulante Psychotherapie beantragt und für eine Kostenerstattung bewilligt werden. In der Regel werden bis zu 80 Therapiestunden genehmigt, sofern notwendig.


Berufsgenossenschaft

Bei psychischen Störungen, die durch Unfälle oder Traumatisierungen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ausgelöst werden, übernehmen in der Regel die Berufsgenossenschaften die Kosten. Ab der ersten Sitzung sind diese antragspflichtig.


Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie auf Wunsch die Kosten für die Therapiestunden selber tragen. Wir stellen Ihnen dann persönlich unsere Arbeit in Rechnung. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; äquivalent zur Gebührenordnung für Ärzte).